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Keine Aktivlegitimation des WE-Bewerbers für actio negatoria

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtecolex 2009/2ecolex 2009, 24 Heft 1 v. 1.1.2009

Zusammenfassung: Die Anmerkung der Zusage der Einräumung von WE bedeutet nicht, dass ein WE-Bewerber, auch wenn die Wohnungsübergabe bereits stattgefunden hat, zur Erhebung der Eigentumsfreiheitsklage gegen einen anderen WE-Bwerber aktiv legitimiert ist.

Rechtsgrundlagen: § 523 ABGB; § 16 WEG; § 37 Abs 5 WEG

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