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Kosten für Taubenabwehranlage/Neubepflanzung gehört nicht zu den Betriebskosten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtDr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/409ecolex 2009, 1059 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 21 MRG

In vorliegender Entscheidung hatte sich der OGH mit dem Begriff der Betriebskosten im Zusammenhang mit Vorrichtungen zur Taubenabwehr und der Neubepflanzung von Grünanlagen zu beschäftigen.

OGH 7.7.2009, 5 Ob 131/09i; OGH 1.9.2009, 5 Ob 143/09d

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