Zusammenfassung: Der Verfasser geht auf die Wohnrechtsnovelle 2009 vor allem hinsichtlich Mietkautionen und deren fruchtbringende Veranlagung so wie auf unzulässige Verzichtsklauseln in Verträgen ein.
Rechtsgrundlagen: WRN 2009; § 1 Abs 4 MRG; § 16b MRG; § 49 MRG; § 27 MRG
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