vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Haftung des Privatgutachters nach § 1330 ABGB

SchadenersatzrechtAufsatzDr. Thomas Höhne, RA; Dr. Stefan Siegwart, RAAecolex 2009, 859 - 860 Heft 10 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Die Verfasser behandeln die Frage der Haftung von Gutachtern für Äußerungen über Dritte im Lichte der deliktischen Haftung des § 1330 ABGB am Maßstab der Menschenwürde. Dabei wird auf die Meinung des OGH so wie auf die widersprüchliche Meinung der Lehre eingegangen.

Rechtsgrundlagen: § 1330 ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!