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Baubewilligungspflichtige Werbeanlage

RechtsprechungBaurechtecolex 2008/291ecolex 2008, 781 Heft 8 v. 1.8.2008

§ 62a Abs 1 BauO f Wien

Der VwGH hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer rund 3x10m großen Werbetafel, die von einer Grundgrenze einen Abstand von rund 4 m aufweise, um eine baubewilligungspflichtige Werbeanlage handelt. Mit Anmerkungen von Edmund Primosch.

VwGH 29.4.2008, 2005/05/0333

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