§ 22 Abs 1 WRG 1959
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, woraus zu ermitteln ist, ob es sich um eine dingliche oder persönliche Gebundenheit eines Wasserbenutzungsrechts handelt. Mit Anmerkungen von Edmund Primosch.
VwGH 29.5.2008, 2007/07/0133