Zusammenfassung: Der Entwurf der ÖNORM B 2110 bringt im Bereich Prüf- und Warnpflicht nur geringe Neuerungen. Grundlage für die Regelungen derselben bleiben die ABGB-Bestimmungen. Nur in kleinen Details ist die Reform zu finden.
Schlagwörter:
Prüfgegenstand, Warnpflicht, Prüfpflicht;