Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob der unter Diabetes leidende Beschwerdeführer Mundhygiene und Zahnbehandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen seiner Behinderung geltend machen könne. Mit Anmerkungen von Johann Fischerlehner.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG; § 35 EStG