Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Anrechnungsüberhang als Betriebsausgabe geltend machen könne. Mit Anmerkungen von Martin Eckerstorfer.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 6 EStG; Art 23 B OECD-MA