Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Rechtmäßigkeit der Aufhebungsgründe der Aufhebung eines Einkommensteuerbescheids zu befassen. Mit Anmerkungen von Johann Fischerlehner.
Rechtsgrundlagen: § 299 Abs 1 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Rechtmäßigkeit der Aufhebungsgründe der Aufhebung eines Einkommensteuerbescheids zu befassen. Mit Anmerkungen von Johann Fischerlehner.
Rechtsgrundlagen: § 299 Abs 1 BAO
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