§ 5j KSchG
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Rechtsnatur von Glücksverträgen ein. Er stellt ein OGH-Judikat sowie eines des EuGH dar und unterzieht beide einer kritischen Würdigung. Abschließend zieht er Schlussfolgerungen für die österreichische Rechtspraxis zur Frage der internationalen Zuständigkeit.