§ 81 Abs 3 KO; § 1295 Abs 2 ABGB; § 1305 ABGB
Mit seiner Entscheidung hatte der OGH den Kostenschaden des Gegners für einen aussichtlosen Aktivprozess bei Massearmut zu thematisieren. Haftet der Masseverwalter?
OGH 18.4.2007, 8 Ob 3/07k
§ 81 Abs 3 KO; § 1295 Abs 2 ABGB; § 1305 ABGB
Mit seiner Entscheidung hatte der OGH den Kostenschaden des Gegners für einen aussichtlosen Aktivprozess bei Massearmut zu thematisieren. Haftet der Masseverwalter?
OGH 18.4.2007, 8 Ob 3/07k