§ 24 Abs 3 WEG; § 30 Abs 2 WEG
Vorliegende Entscheidung macht Beschlüsse des WE-Mehrheitseigentümers zum zentralen Element, wobei vor allem dessen Selbsteinsetzung zum Verwalter zu analysieren war.
OGH 20.3.2007, 5 Ob 286/06d
§ 24 Abs 3 WEG; § 30 Abs 2 WEG
Vorliegende Entscheidung macht Beschlüsse des WE-Mehrheitseigentümers zum zentralen Element, wobei vor allem dessen Selbsteinsetzung zum Verwalter zu analysieren war.
OGH 20.3.2007, 5 Ob 286/06d