Art 87 Abs 1 EG; Art 94 EG
Der Autor behandelt bezugnehmend auf die Tatbestandselemente des Beihilfenbegriffs in Art 87 EG die Frage, ob eine Herabsetzung des Kündigungsschutzes oder eine Kürzung der Sozialabgaben als Gewährung verbotener Beihilfen qualifiziert werden kann. Dabei zeigt er die diesbezüglichen Divergenzen in der Judikatur des EuGH auf.