§ 16 ABGB; § 1325 AGBG; § 1323 ABGB
Die Ausleichsfähigkeit des Seelenschmerzes über die schwere Verletzung von Angehörigen setzt grobes Verschulden des Schädigers voraus.
OGH 02.02.2006, 2 Ob 18/06w
§ 16 ABGB; § 1325 AGBG; § 1323 ABGB
Die Ausleichsfähigkeit des Seelenschmerzes über die schwere Verletzung von Angehörigen setzt grobes Verschulden des Schädigers voraus.
OGH 02.02.2006, 2 Ob 18/06w