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Aufrechnungsverbot des § 20 KO wirkt nach Verwertung durch Forderungsverkauf weiter

EntscheidungZivilrechtecolex 2007/145ecolex 2007, 347 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 20 KO; § 1394 ABGB

Der OGH beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Aufrechnung im Konkurs und erläutert, dass das Aufrechnungsverbot des § 20 KO auch nach dem Forderungsverkauf durch den Masseverwalter noch Rechtswirkungen entfaltet.

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