Art 41 Abs 2 B-VG; § 3 Abs 3 VolksbegehrenG 1973
Die Autoren kommentieren ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser klarstellte, dass mit einem Volksbegehren nicht die Durchführung einer Volksabstimmung bewirkt werden könne.
VfGH 06.12.2006, B 894/06
Art 41 Abs 2 B-VG; § 3 Abs 3 VolksbegehrenG 1973
Die Autoren kommentieren ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser klarstellte, dass mit einem Volksbegehren nicht die Durchführung einer Volksabstimmung bewirkt werden könne.
VfGH 06.12.2006, B 894/06