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Memo: Haftung für Beschädigungen von Kommunikationslinien

EntscheidungWirtschaftsrechtMichael Hasbergerecolex 2007, 22 - 23 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 3 Z 10 TKG; § 1 Abs 2 TKG; § 5 Abs 4 Z 2 lit c TKG; § 1299 ABGB; § 1315 ABGB

Der Autor setzt sich mit der Verantwortlichkeit infolge der Schädigung von Kommunikationslinien auseinander und beschreibt in diesem Zusammenhang die deliktischen und vertraglichen Haftungsbedingungen. Dabei nimmt er auch zur Verantwortlichkeit des Geräteführers und der Haftung für Besorgungsgehilfen Stellung.

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