Zusammenfassung: Nach Ansicht des OGH als KOG lässt sich eine Zweiseitigkeit des Rekurses gegen verfahrensleitende Zwischenentscheidungen im Kartellverfahren nicht aus dem Gesetz ableiten.
KOG, 26.06.2006, 16 Ok 6/06
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 2 KartG 2005; § 38 KartG 2005