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Unternehmerhaftung für Schwestergesellschaft?

EntscheidungWettbewerbsrechtBernhard Tonninger (Glosse)ecolex 2006/327ecolex 2006, 769 - 770 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 18 UWG; § 1 UWG; § 107 TKG

Die Bejahung der Unternehmerhaftung für die Wettbewerbsverletzung einer Schwesterngesellschaft setzt die Einflussmöglichkeit zur Abwehr des wettbewerbswidrigen Verhaltens voraus. Der bloße Anschein einer Einflussmöglichkeit hat nicht die Passivlegitimation nach § 18 UWG zur Folge.

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