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Versicherungsverein und KSchG

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/276ecolex 2006, 653 Heft 8 v. 1.8.2006

§ 1 Abs 5 KSchG; § 6 Abs 3 KSchG

Eine in der Satzung normierte Beitragsrückerstattung ist als echter Satzungsbestandteil zu qualifizieren, der nicht der Transparenzkontrolle des § 6 Abs 3 KSchG unterliegt.

OGH 30.03.2006, 8 Ob 128/05i 

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