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Zu Regressansprüchen der Einlagensicherungseinrichtung aus Amtshaftung

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/285ecolex 2006, 665 - 666 Heft 8 v. 1.8.2006

§ 93 Abs 2 Satz 6 BWG; § 1 Abs 2 AHG; § 806 ABGB; § 63 Abs 3 BWG; § 869 ABGB

Sofern eine dritte Person auf Basis des Amtshaftungsrechts zur Begleichung der Ersatzansprüche der Einleger herangezogen werden kann, kann die Einlagensicherungseinrichtung Regressansprüche in vollem Umfang gegen den Rechtsträger geltend machen.

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