§ 10 Abs 2 FBG; § 78 GmbHG
Bis zum Verzicht oder der Nichtgeltendmachung ist ein im Gesellschaftsvertrag festgelegtes Aufgriffsrecht für GmbH-Unternehmensanteile als Abtretungsverbot mit absoluter Rechtswirkung zu qualifizieren. Eine widersprechende Firmenbucheintragung kann jederzeit gelöscht werden.