Zusammenfassung: Die Beantragung der Aufhebung eines Bescheides, in dem die Fremdüblichkeit eines Mietvertrages zwischen einem Elternteil und einem Kind abgelehnt wurde, bildet keine adäquate Ersatzform für eine Berufung.
UFS, 24.03.2006, RV/0510-L/04
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 167 BAO; § 177 BAO