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Aufhebungsantrag ersetzt die Berufung nicht

EntscheidungSteuerrechtJohann Fischerlehner (Glosse)ecolex 2006/262ecolex 2006, 611 - 612 Heft 7 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Beantragung der Aufhebung eines Bescheides, in dem die Fremdüblichkeit eines Mietvertrages zwischen einem Elternteil und einem Kind abgelehnt wurde, bildet keine adäquate Ersatzform für eine Berufung.

UFS, 24.03.2006, RV/0510-L/04

Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 167 BAO; § 177 BAO

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