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Fehlen einer bedungenen Eigenschaft kein geringfügiger Mangel

EntscheidungZivilrechtGeorg Wilhelm (Glosse)ecolex 2006/228ecolex 2006, 562 - 563 Heft 7 v. 1.7.2006

§ 932 Abs 4 ABGB

Das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft kann nicht mehr als geringfügiger Mangel qualifiziert werden und rechtfertigt die Wandlung des Kaufvertrags.

OGH, 15.02.2006, 7 Ob 239/05f

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