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Treuhandgeld am Eigenkonto des untreuen Treuhänders

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/229ecolex 2006, 563 Heft 7 v. 1.7.2006

§ 1295 Abs 1 ABGB; § 1438 ABGB

Auch ein verdecktes Treuhandkonto kann gegenüber der Bank die Rechtswirkungen der Treuhandschaft entfalten. Die Bank trifft diesbezüglich keine Ermittlungs- oder Überwachungspflicht, sodass Aufrechnungen der Bank nur bei grober Fahrlässigkeit keine Rechtsgültigkeit erlangen.

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