Art 137 B-VG
Die Autoren besprechen ein Erkenntnis des VfGH, in dem die Einklagung der Parteienförderung durch die FPÖ-Landesgruppe Kärnten beim VfGH wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen wurde, da die Entscheidung in den Kompetenzbereich der Landesregierung falle.