Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich mit der Auslegung des § 27 Z 1 AngG auseinander und prüft, in welchen Fällen eine Entgegennahme unberechtigter Vorteile durch den Dienstnehmer vorliegt, die dessen Entlassung rechtfertigt. Dabei erläutert sie unter Bezugnahme auf die in anderen Rechtbereichen zur Geltung gebrachten Wertungen auch, welche Kriterien das Vorliegen einer üblichen Geschäftsgepflogenheit indizieren.