§ 874 ABGB; § 1487 ABGB; § 1489 ABGB; § 1497 ABGB
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen, die infolge der fahrlässigen Herbeiführung eines Mangelfolgeschadens zustehen, wird mit der Kenntnis des Schadens in Gang gesetzt.
OGH, 25.01.2006, 3 Ob 259/05t