§ 880a ABGB; § 1042 ABGB; § 1489 ABGB
Der OGH beurteilt die Zusage eines Grundstücksveräußerers zur Haftungsübernahme für allfällige Altlasten, nimmt zur Abgrenzung zwischen echter Garantie und unechtem Garantievertrag Stellung und erläutert, wodurch die Verjährungsfrist in Gang gesetzt wird.