§ 879 ABGB; § 6 Abs 1 Z 5 KSchG; § 6 Abs 2 Z 3 KSchG; § 6 Abs 1 Z 3 KSchG; § 29 KSchG
Der OGH untersucht verschiedene, für Spareinlagen maßgebliche Vertragsklauseln der Bank auf ihre Gesetzmäßigkeit und erklärt die Befugnis der Bank zur einseitigen Anpassung des Einlagezinssatzes mittels Schalteraushangs, das fehlende Erfordernis einer Kündigung sowie eine dabei vorgesehene Widerspruchsfrist des Kunden von nur 4 Wochen für gesetzwidrig.