Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag, welche Auswirkungen die Novellierung des TKG 2003 sowie die Vorgaben der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken für die rechtliche Zulässigkeit der Zusendung von Werbemails haben. Dabei weist er nach, dass aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bereits die einmalige, ohne Einwilligung des Empfängers erfolgende Zusendung eines Werbe-E-mails eine sittenwidrige Verwaltungsübertretung begründet.