§ 18 GmbHG; § 61 GmbHG; § 82 GmbHG; § 83 GmbHG; § 1041 ABGB
Der OGH prüft die Haftung der Organmitglieder, der Organmitglieder konzernverbundener Unternehmen sowie dritter Leistungsempfänger, wenn Gesellschaftsvermögen einer GmbH für die Begleichung von Privatausgaben herangezogen wurde.