Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die Zielsetzung und den erweiterten Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung im Bundesvergabegesetz 2006, das den Einsatz von Rahmenvereinbarungen nunmehr auch im Oberschwellenbereich ermöglicht.
Rechtsgrundlagen: § 150 BVergG 2006; § 152 BVergG 2006; RL 2004/17/EG ; RL 2004/18/EG