Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Umgestaltungen, die im Zuge der Implementierung des BVergG 2006 im vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem vorgenommen wurden. Nach einer Darstellung des Tätigkeitsbereichs des Bundesvergabeamts nimmt er auch kurz Stellung zum rechtlichen Schicksal der Bundesvergabekontrollkommission und erläutert die teilweise modifizierten rechtlichen Rahmenbedingungen für Nachprüfungs-, Provisorial- und Feststellungsverfahren. Erwägungen zur Gebührenpflicht und den schadenersatzrechtlichen Regelungen runden den Beitrag schließlich ab.