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VwGH, 26.07.2005, 2000/14/0059 (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtNorbert Schrottmeyer (Glosse)ecolex 2006/35ecolex 2006, 64 - 65 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 33 FinStrG; § 83 FinStrG

Kann die Strafbarkeit nach § 33 Abs 1 FinStrG bejaht werden, kommt die finanzstrafrechtliche Verfolgung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG nicht mehr in Betracht. Der Eröffnungsbescheid muss daher genau konkretisieren, auf welches Vergehen er sich erstreckt.

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