§ 61 GmbHG; § 84 GmbHG; § 1 ZPO; § 477 ZPO; § 39 FBG; § 40 FBG
Erfolgt die Löschung einer beklagten Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Verfahrens, ist dieses nur auf Antrag des Klägers fortzuführen. Wünscht der Kläger keine Fortführung des Verfahrens, muss die Zurückweisung der Klage und die Nichtigerklärung des bisherigen Prozesses veranlasst werden.