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Einstweilige Verfügung: Benutzungsnachweis bei internationaler Marke

EntscheidungGewerblicher RechtsschutzChristian Schumacher (Glosse)ecolex 2006/402ecolex 2006, 919 - 920 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 56 Satz 2 MSchG

Bei Ablauf der Nutzungsschonfrist für eine Basismarke setzt die Beantragung einer einstweiligen Verfügung zur Erhaltung der Schutzfähigkeit einer internationalen Marke einen Nutzungsnachweis bezüglich der Basismarke voraus.

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