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Arbeitszeitgesetze und öffentlicher Dienst: Bei Arbeitskräfteüberlassung Geldstrafen möglich!

Arbeitsrecht - SozialrechtLukas Stärkerecolex 2006, 924 - 926 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass die Übertretung der Arbeitszeitbestimmungen für überlassene Beschäftigte im öffentlichen Dienst - abweichend vom üblichen Sanktionskatalog - mit Geldstrafen geahndet werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 6 AÜG; § 1 AÜG; Art 21 Abs 2 B-VG; § 1157 ABGB

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