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Veräußerung im Konkurs kein Vorkaufsfall

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/386ecolex 2006, 898 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 1076 ABGB

Der freihändige Verkauf eines Grundstücks im Konkurs begründet keinen Vorkaufsfall. Der Käufer erwirbt erst mit der Verbücherung; der Vorkaufsberechtigte besitzt ein Anwesenheitsrecht bei der Versteigerung.

OGH 30.05.2006, 5 Ob 71/06m

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