Art 43 EG; Art 56 EG; § 50 Abs Satz 5 dEstg 1997; § 18 Abs 1 Z 6 EStG; § 102 Abs 2 Z 2 EStG
Der EuGH prüft, ob die Ablehnung der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben für beschränkt in Deutschland Steuerpflichtige und die damit verbundene Ungleichbehandlung von beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben , konkret der Niederlassung- oder Kapitalverkehrsfreiheit, in Einklang steht.