§ 1 UWG
Der OGH nimmt zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Vertragsverletzung oder einer Wettbewerbshandlung Stellung und erläutert, dass im Vorfeld eines Zahlungsbegehrens unter analoger Zugrundelegung von immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen Rechnungslegung beantragt werden kann.