§ 1 UWG
Sofern mit der Anpreisung ärztlicher Leistungen keine Beeinträchtigung der Volksgesundheit verbunden ist, wird (im konkreten Fall durch Verlosung einer Schönheitsoperation) keine sittenwidrige Wettbewerbsverletzung begründet.
OGH 24.01.2006, 4 Ob 218/05w