Zusammenfassung: Der Autor erläutert, welche Rechtsstellung Umweltschutzorganisationen, Umweltanwälte, Nachbarn und bürgerinitiativen im reformierten UVP-G eingeräumt ist und beschreibt, welche Rechtsänderungen in der Parteistellung sich durch den Wegfall der Trassenverordnung bei der Bewilligung von Bundesstrassen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken ergeben.
Rechtsgrundlagen: § 19 UVP-G; § 17 UVP-G; § 24 UVP-G; § 3 Abs 7 UVP-G; § 24 Abs 5 UVP-G