§ 1440 ABGB; § 505 Abs 4 ZPO
Der OGH führt aus, dass dem Rückzahlungsanspruch der Partei, die in Hinblick auf ein vollstreckbares Urteil Leistungen erbrachte und diese nach Aufhebung des Berufungsurteils zurückfordert, nicht die die Kompensationseinrede entgegengehalten werden darf.