§ 34 ab 1 WRG 1959; § 138 Abs 1 lit a WRG 1959
Der VwGH erörtert, dass die in einem Schutzgebietsbescheid enthaltenen Anweisungen uneingeschränkte Verbindlichkeit entfalten; jede Zuwiderhandlung erfüllt daher den Tatbestand der eigenmächtigen Neuerung, ohne dass allfällige Folgen geprüft werden müssten.