§ 56 AVG; § 66 Abs 4 AVG
Der VwGH erörtert, dass die firmenbücherliche Registrierung einer Verschmelzung die Löschung der übertragenden Gesellschaft zur Folge hat. Eine Bescheidzustellung an die gelöschte Gesellschaft ist daher nicht rechtsgültig.
VwGH, 21.07.2005, 2005/05/0187