Zusammenfassung: Die Autoren informieren über ein anhängiges Vorabentscheidungsverfahren, in dem der EuGH die Rechtsnatur der Einklagung von Gewinnversprechen eines im Ausland ansässigen Unternehmens zu beurteilen hat. Dabei zeigen sie auch die Auswirkungen, die sich aus dem unmittelbaren Zusammenhang zwischen rechtlicher Qualifikation des Anspruchs und (internationaler) Gerichtszuständigkeit ergeben.
OLG Innsbruck, 14.01.2002, B zu 4 R 276/01x