§ 830 ABGB; § 1215 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Austritt eines Gesellschafters aus einer GesbR mit zwei Gesellschaftern die konkludente Beendigung der GesbR zur Folge hat. Der erkennende Senat erläutert die Rechtswirkungen dieser Auflösung und nimmt Stellung zur Teilung des Gesellschaftsvermögens.