§ 6 GmbHG; § 6a GmbHG; § 52 GmbHG; § 2 KapBG; § 19 UmgrStG
Der OGH erläutert, dass die Einbringung von Kapitalbeteiligungen des Alleingesellschafters in eine neu gebildete GmbH als verdeckte Sacheinbringung zu qualifizieren ist, die bereits mit ihrer Offenlegung beim Finanzamt - unabhängig von einer firmenbücherlichen Registrierung - Rechtswirksamkeit erlangt.